Die Entwicklung der deutschen REITs
Bislang gab es in Deutschland neben der direkten Immobilienanlage durch Eigenerwerb drei verschiedenen Möglichkeiten, in Immobilien zu investieren. Der Großteil der indirekten Immobilienanlagen steckt in offenen Immobilienfonds, wegen ihres geringen Marktanteils sind die geschlossenen Immobilienfonds und die Immobilien-Aktiengesellschaften zu vernachlässigen.
Die Gewinne der REITs stammen sowohl aus dem Verkauf und der Vermietung bzw. Verpachtung von Grundstücken und Immobilien, aus denen sich laufende Erträge erzielen lassen, als auch aus Zinsgewinnen, die im Zusammenhang mit eigenen Immobilien erzielt werden. REITs selbst besitzen üblicherweise kaum liquide Mittel, Immobilien und Hypotheken machen ihr Vermögen aus. Viele REITs sind auf bestimmte Immobilienarten oder Regionen spezialisiert.
Die Diskussion über deutsche REITs kam bereits im Juni 2004 ins Rollen, als die IFD (Initiative Finanzstandort Deutschland) einen ausführliches Gesetzesvorschlag für einen deutschen REIT entwickelte, der die Attraktivität des deutschen Immobilienmarktes für in- und ausländische Investoren steigern sollte. In diesem Gesetzesentwurf wurde die Höhe der Mindestausschüttung (80%), die Bedingungen für REITs sowie die Steuerbefreiung der REITs von Gewerbe- und Körperschaftssteuer festgelegt.
Das Bundesfinanzministerium stand den Vorschlägen generell interessiert gegenüber, jedoch müssen noch einige steuerliche Probleme gelöst werden, die vor allem ausländische Investoren betreffen, bevor eine Einführung der REITs in Deutschland denkbar sei, so das Finanzministerium im Januar 2005.
Im Mai 2005 legte das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und das Department of Real Estate der European Business School (EBS) ein im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstelltes Gutachten vor, das die Vorteile der REITs betont und hierdurch eine klare Empfehlung für deren Einführung ausspricht. Regierung und Opposition schlossen sich dieser Empfehlung an.
Diverse Auseinandersetzungen und Diskussionen über Details zur Einführung der REITs wie z.B. über den Einschluss von Wohnungen als Investitionsobjekte, verzögerten die Einführung der REITs im Laufe des nächsten Jahres, bis es am 29. Juni 2006 endlich zur erstmaligen Debatte über REITs im Bundestag kommt.
Am 2. November beschließt das Bundeskabinett die Einführung der REITs und unterstützt den Gesetzesentwurf, der vom Bundesfinanzministerium vorgelegt wurde. Die Einführung der so genannten G-REITs (German Real Estate Investment Trust) soll zum 1. Januar 2007 erfolgen.